Detailansicht Urteil
Zum Streitwert eines Rechtsstreits über die Höhe der zu zahlenden Miete und eines Auskunftverlangens; §§ 556d, 556g BGB
KG Berlin, AZ: 12 W 26/22, 29.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Farnk Dohrmann Miete Bottrop
Ähnliche Urteile
- Trittschallschutz - beim Altbau kommt es auf die DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung an
- Keine starre Frist von 14 Tagen bei der Einzahlung der Gerichtskosten zum Zwecke der Zustellung als "demnächst", §§167 ZPO; 12 Abs. 1 GKG
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Zum Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung, §§ 546a BGB, 3 ZPO
- Zum Streitwert eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die außergerichtliche Klärung einer Forderung eines Eigentümers gegen den Verband, §§ 6 S. 1, 2. Alt., 511 Abs. 2 Nr. 1, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Nachbarrecht Eigentümerversammlung Kurioses Kündigung Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Organisationsbeschluss Sondereigentum Nutzungsentschädigung Miete Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Beirat Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Wurzeln Makler Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Protokoll Abmahnung Schimmel Anfechtungsklage Garage Abschleppen Arzthaftung Verwaltungsbeirat Treppenlift Mietminderung Teilungserklärung Verwalter Telefonwerbung Veränderung Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!