Detailansicht Urteil
Falscher Anfechtungsgegner - Rubrumsberichtigung oder Parteiwechsel??? - §§ 45 WEG; 319 ZPO
AG Berlin-Mitte, AZ: 22 C 36/21 WEG, 19.04.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/10, 21.01.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage ANfechtungsfrist
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Teilungserklärung Jahresabrechnung Tierhaltung Garage Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Nachbarrecht Beschluss Treppenlift Telefonwerbung Organisationsbeschluss Beirat Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Abmahnung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Schimmel Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Sondereigentum Makler Kurioses Protokoll Kündigung Mietminderung Abschleppen Arzthaftung Verwalter Veränderung Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!