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Kein Zurückbehaltungsrecht von Mieten wegen unzureichender Anlage der Kaution durch den insolventen Vermieter, §§ 273 Abs. 1, 551 Abs. 3 BGB; 108 Abs. 3, 108 Abs. 1, 38 InsO
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 9/12, 13.12.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Miete Kaution Mietkaution Sicherheit Anderkonto Fremdkonto Treuhandkonto offenes Insolvenz insolvenzsicher Zurückbehaltungsrecht § 320 273 BGB fehlender Nachweis
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