Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer hat außerhalb der Eigentümerversammlung keinen Anspruch auf Auskunft, nur auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen; § 18 WEG
AG Remscheid, AZ: 8a C 97/21, 24.11.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 48/14, 29.06.2016
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 121/12, 25.03.2013
-
LG Darmstadt, AZ: 19 T 94/10, 25.01.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
-
KG Berlin, AZ: 1 W 4193/80, 09.12.1980
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Garage Arzthaftung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Tierhaltung Miete Mietminderung Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Abmahnung Verwalter Kündigung Sondereigentum Abschleppen Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Wurzeln Schimmel Anfechtungsklage Makler Telefonwerbung Kurioses Beschluss Verkehrsunfall Protokoll Veränderung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!