Detailansicht Urteil
Passive Betriebsstätten sind nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
FG München, AZ: 7 K 3198/14, 23.11.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
FG Köln, AZ: 4 K 2117/16, 24.03.2021
-
FG Stuttgart, AZ: 4 k 1134/12, 08.07.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mallorca Hausferienhaus Ferienwohnung vermieten verwalten Verwalter Einkünfte Gewinne Verluste verlieren verloren Geld euro versteuern Steuer Abzug absetzen Nachteil zahlen Doppel doppelt lassen versteuert negativen negativer positiven positiver Progressionvorbehalts Verstoß gegen verboten nicht erlaubt Recht Gesetzt Gleichbehandlung Bürger Hotel
Ähnliche Urteile
- Teilnichtigkeit von rückdatierten Verträgen wegen beabsichtigter Steuerverkürzung
- Werbungskosten nur bei wirtschaftlicher Vermietungsabsicht steuerlich absetzbar; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
- Verluste durch Vermietung einer Ferienwohnung in Portugal wird nicht im negativen Progressionvorbehalt berücksichtigt
- Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung für ein im EU-Ausland belegenes Vermietungsobjekt
- Energiepreispauschale ist nicht unpfändbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Sondereigentum Makler Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Verwalter Abschleppen Verkehrsunfall Mietminderung Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Miete Garage Kurioses Teilungserklärung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Arzthaftung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Schimmel Veränderung Anfechtungsklage Abmahnung Treppenlift Beschluss Kündigung Eigentümerversammlung Tierhaltung Beirat Wurzeln Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!