Detailansicht Urteil
Einheit des Verhinderungsfalls bei erneuter Erstbescheinigung
LAG Hannover, AZ: 7 Sa 336/18, 26.09.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LAG Rostock, AZ: 2 Sa 25/21, 27.07.2021
-
ArbG Aachen, AZ: 1 Ca 3196/20, 11.03.2021
-
LAG Berlin, AZ: 21 Sa 1792/19, 20.08.2020
-
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 505/18, 11.12.2019
-
ArbG Magdeburg, AZ: 4 Ca 347/08, 07.08.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Krankheit Krank Arbeit Arzt Folgebescheinigung neu gesund Fortzahlung Lohn Gehalt Entgelt Krankengeld Operation Physik psychische Erkrankung Leiden
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Makler Jahresabrechnung Wurzeln Veränderung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Kurioses Nutzungsentschädigung Garage Beschluss Eigenbedarfskündigung Miete Mietminderung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Abmahnung Protokoll Verkehrsunfall Teilungserklärung Gegenabmahnung Arzthaftung Abschleppen Beirat Treppenlift Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Sondereigentum Einstimmigkeit Verwalter Tierhaltung Kündigung Anfechtungsklage Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!