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Unzuständige Person beruft Eigentümerversammlung ein - Keine einstweilige Verfügung auf Unterlassen der Durchführung der Versammlung
AG Bottrop, AZ: 20 C 19/22, 24.03.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: einstweilige Verfügung Wohnungseigentümerversammlung einladung unzuständige Dritte Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Wurde z.B. die Sanierung von Gebäudeteilen oder Austausch von Fenstern beschlossen und dieser Beschluss trotz offensichtlicher Anfechtbarkeit sofort umgesetzt, lassen sich diese Maßnahmen nicht mehr rückgängig machen. Es drohen vielmehr Folgeprozesse, wenn es mit der Sanierung zugleich zu baulichen Veränderungen gekommen ist. Auch die anschließende Kostentragung und Kostenverteilung auf die einzelnen Eigentümer birgt erhebliches Streitpotential.
Wie die negative Kostenbeteiligung im Hauptsacheverfahren mit einer entsprechenden Kostenentscheidung nach Antragstellung verhindert werden soll, entzieht sich hier der Kenntnis. Offensichtlich ist dem Amtsgericht noch nicht bekannt, dass seit dem 01.12.2020 die Gemeinschaft und nicht mehr die übrigen Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren auf Beklagtenseite stehen, mit der Folge, dass der klagende Wohnungseigentümer anteilig für diese Kosten mithaftet.
Diese Kostenlast ließe sich nur umgehen, wenn die Mehrheit der Wohnunsgeigentümer ein Regreßverfahren gegen den Verursacher einleitet und dieses Verfahren erfolgreich betrieben wird.