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Ersatz von Aufwendungen eines Wohnungseigentümers für die Gemeinschaft können nur gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht gegen andere Wohnungseigentümer geltend gemacht werden; §§ 10 Abs. 8, 16 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 279/17, 26.10.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop GOA Geschäftsführung ohne Auftrag Notgeschäftsführung KOstenerstattung Kostenersatz
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