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Zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen im Sondereigentum, §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG.
OLG Hamm, AZ: 15 W 163/05, 13.02.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nutzungsänderung bauliche veränderung Küche Umbau Kinderzimmer Schlafzimmer Wohnzimmer Gemeinschaftsordnung Wohnung Nutzung Aufteilugsplan Änderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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