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Zwangsverwalter hat keinen Anspruch auf Vergütung bei Auskunftsanfragen des Schuldners über ihn gespeicherte Daten; §§ 18, 19, 21 ZwVwV; 15 Abs. 5 DS-VGO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 53/20, 15.07.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Zwangsverwaltung
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