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Wertprinzip bei Verwalterwahl keine unzulässige Beschränkung i.S.d. § 26 Abs. 1 Satz 1 und 5 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 253/10, 28.10.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kopfprinzip Werteprinzip Majorisierung Abstimmung Verwalterwahl Mehrheit Miteigentumsanteil Wohnungseigentümer Stimmrecht Stimmrechte Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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