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BGH kippt WEG-Reform: Prozessführungsbefugnis besteht wegen planwidriger Regelungslücke fort; § 48 Abs. 5 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 299/19, 07.05.2021
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AG Heidelberg, AZ: 45 C 108/19, 05.01.2021
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentum Wohnungseigentümergemeinschaft
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Lediglich das AG Heidelberg (45 C 108/19) hatte den Mut gehabt, der völlig missglückten Gesetzesreform entgegenzutreten und war von zahlreichen Gerichten abgewatscht worden.
Allein das Parteibuch einer der Regierungsparteien zu besitzen, sollte künftig kein Maßstab mehr sein, um talentfreie Volljuristen zum Gesetzgeber auswählen.
Und diese Entscheidung wird nicht die letzte des BGH gewesen sein, die sich mit den bereits jetzt schon andeutenden Defiziten der WEG-Reform auseinandersetzen wird.