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Architekt muss mitdenken: Er haftet auch dann für ein fehlerhaftes Brandschutzkonzept, wenn ein Sonderfachmann für Brandschutz miteingeschaltet war
OLG Saarbrücken, AZ: 2 U 39/20, 27.01.2021
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KG Berlin, AZ: 27 W 1054/20, 05.01.2021
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Keywords: Architekt Sonderfachmann Brandschutzkonzept Leistungspflichten Gebäudeplanung Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen Bauvorhaben Mitdenken
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