Detailansicht Urteil
Vertreterversammlung auch in der Corona-Pandemie unzulässig; § 23 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/20, 07.05.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 45/20, 29.12.2020
-
AG Bad Schwalbach, AZ: 3 C 268/20, 26.10.2020
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
-
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/20, 24.08.2020
Ähnliche Urteile
-
AG München, AZ: 1291 C 2946/21, 25.02.2021
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 97/20, 16.02.2021
-
AG Dortmund, AZ: 514 C 88/20, 19.11.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Corona Sars Covid19 Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Bottrop Frank Dohrmann Vertreterversammlung Vollmachtversammlung
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Veränderung Makler Verkehrsunfall Kurioses Sondereigentum Beschluss Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Tierhaltung Verwalter Eigenbedarfskündigung Miete Garage Abschleppen Nachbarrecht Wurzeln Wohnungseigentümer Abmahnung Mietminderung Einstimmigkeit Anfechtungsklage Gegenabmahnung Beirat Kündigung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Teilungserklärung Treppenlift Organisationsbeschluss Protokoll Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Davon unberührt bleibt aber die Verpflichtung der Verwaltung unter Beachtung der Hygienevorschriften eine Eigentümerversammlung durchzuführen.
Eine Weigerung zum Abhalten von Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten ist ebenso unzureichend, wie der Versuch, die Teilnahme der Eigentümer auf eine Vollmachtserteilung an den Verwalter oder Beirat zu beschränken.