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Bösgläubiger Überbau bei Baumassnahme im Bereich der Grundstücksgrenze, §§ 912, 990 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 360/02, 19.09.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Überbau Grundstück Nachbar Bau Haus Anbau Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Herausgabe Beseitigung Duldung 1004 § BGB Umbau Fassade Vorsatz grobe Fahrlässigkeit Grundstücksgrenze
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