Detailansicht Urteil
Welche Gewährleistungsansprüche hat der Käufer eines Pferdes?
OLG München, AZ: 3 U 3421/16, 26.01.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Verbraucher Unternehmer Verbrauchsgüterkauf Privat Händler Kaufvertrag, Ablehnungsgesuch, Mangel, Beweislastumkehr, Pferd, Vermutung Einschläfern Krankheit Gelenk Hüfte springen reiten dorso-proxmal am Fesselbein
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Gebührenstreitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag zugrunde zu legen.
- Abgrenzung Leihvertrag - Mietvertrag: Instandsetzung durch Mieter als Mietzahlung?
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Berechtigtes Interesse des Vermieters bei Geltendmachung eines Berufs- oder Geschäftsbedarfs
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Mietminderung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Miete Verwalter Kurioses Garage Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Protokoll Jahresabrechnung Beschluss Wurzeln Nutzungsentschädigung Veränderung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Schimmel Abschleppen Makler Nachbarrecht Beirat Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Arzthaftung Sondereigentum Treppenlift Wohnungseigentümer Abmahnung Telefonwerbung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!