Detailansicht Urteil
Blockwahl des Verwaltungsbeirates unzulässig, § 29 WEG.
LG Düsseldorf, AZ: 19 T 42/04, 06.05.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beirat Verwaltungsbeirat Wahl en bloc Frank Dohrmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- Wohnungseigentumsrecht Bottrop Gladbeck Dorsten Oberhausen Mülheim Anfechtung Anfechtungsklage Beschluss Beschluß Demokratieprinzip Abstimmung gemeinsam zusammen WEG Wohnungseigentümer
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Schimmel Teilungserklärung Veränderung Abmahnung Organisationsbeschluss Tierhaltung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Beirat Gegenabmahnung Abschleppen Makler Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Protokoll Sondereigentum Wirtschaftsplan Beschluss Verkehrsunfall Garage Nachbarrecht Mietminderung Treppenlift Miete Anfechtungsklage Kurioses Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Kündigung Jahresabrechnung Verwalter Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Ausführungen des LG Düsseldorf zu nachrückenden Beirtasmitgliedern ist nicht ganz verständlich, da Beiratsmitglieder gesetzlich auf drei beschränkt sind, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG. Ob der Entscheidung eine abweichende Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung zugrunde lag, ergibt sich aus der Entscheidung nicht.