Detailansicht Urteil
Gemischtes Mietverhältnis: Im Zweifel überwiegend Wohnraum
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 376/13, 09.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: vertrag verstoß außerordentliche fristlose Kündigung Gewerbe Mietvertrag
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Kurioses Sondereigentum Eigentümerversammlung Telefonwerbung Makler Mietminderung Jahresabrechnung Schimmel Wohnungseigentümer Nachbarrecht Beschluss Miete Verwalter Protokoll Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Veränderung Arzthaftung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Treppenlift Einstimmigkeit Abmahnung Tierhaltung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Kündigung Abschleppen Verkehrsunfall Garage Eigenbedarfskündigung Wurzeln Beirat Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!