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Stromangebot eines Versorgungsunternehmens richtet sich an den Mieter und nicht an den Hauseigentümer
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 165/18, 27.11.2019
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Keywords: Strom gast Abrechnung Betriebskosten Mehrfamilienhaus Rechnung Vermieter Mietvertrag Zähler messen
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