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Kein Schadensersatzanspruch bei Unglaubwürdigkeit der Schilderung des Unfallgeschehens; § 286 ZPO
OLG Köln, AZ: 19 U 79/14, 23.10.2014
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Keywords: Verkehrsunfall Autounfall auto beschädigt Versicherungsschaden Schadensersatz Versicherungsbetrug Haftung schuld zeuge beweis Indiz kein keine gefälscht getäuscht
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