Detailansicht Urteil
zur Abgrenzung eines Mischmietverhältnisses §§ 549, 578 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 150/10, 03.05.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mischmietverhältnis Gewerbe Miete Mieter Kündigung Frist Kündigungsfrist Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Dorsten Oberhausen Mülheim Wohnung Wohnzwecke Wohnzweck Wohnzwecken Vermieter Mietvertrag Auslegung GmbH Untervermietung Weitervermietung
Ähnliche Urteile
- c/o-Adresse kann im Einzelfall als ladungsfähige Adresse der Klägerseite ausreichen; §§ 130, 253 ZPO
- Keine Streitwerterhöhung einer Räumungsklage bei mehreren Kündigungen
- Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei Herausgabe eines auch zu Wohnraum dienenden Grundstücks; § 23 Nr. 2 a GVG
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Kündigung im Räumungsprozess ohne Vollmacht wirksam/ fristlose Kündigung wegen erhöhungsbedingter Rückstände einer Betriebskostenerhöhung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Abmahnung Schimmel Garage Sondereigentum Verwalter Einstimmigkeit Beschluss Wurzeln Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Telefonwerbung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Kündigung Beirat Mietminderung Makler Arzthaftung Gegenabmahnung Veränderung Nachbarrecht Treppenlift Abschleppen Eigenbedarfskündigung Miete Kurioses Protokoll Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!