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Der "Kampf ums Recht" ist heilig und steht unter dem besonderen Schutz des Art 5 I GG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 2650/05, 10.03.2009
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Es ist begrüßenswert, dass das BVerfG einer Rechtsanwaltskollegin das Recht zukommen lässt, was ihr die eigene Rechtsanwaltskammer nebst den dahinter geschalteten Instanzen versagt hat. Nicht nur wegen dieser Entscheidung genießt die betroffene Rechtsanwaltskammer seit je her einen zweifelhaften Ruf in bezug auf die Behandlung ihrer eigenen Kammermitglieder.
Verbundene Urteile
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1793/07, 15.04.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Gelsenkirchen Duisburg Dorsten Marl Mülheim Oberhausen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beleidigung Schmähkriritk Kampf ums Recht Strafbarkeit berechtigte Interessen Wahrnehmung Äußerungen Meinungsfreiheit Gerichtsverfahren Prozess Art 5 GG nicht justiziabel 12 Berufsfreiheit Rechtsanwaltskammer Hamm
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