Detailansicht Urteil
Kein Anspruch auf Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen bei einer Eigentümerversammlung über die Abmahnung eines Wohnungseigentümers
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 410/11, 22.07.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Dorsten Marl Mülheim Oberhausen Gelsenkirchen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beleidigung ehrverletzende Äußerung Äußerungen Wahrnehmung berechtigter Interessen versammlung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümerversammlung Eigentümer Beschluss Abmahnung Unterlassen Unterlassungsanspruch Wiederholungsgefahr Klagbar Kampf ums Recht nicht einlagbar Rechtsverteidigung
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Verwaltungsbeirat Abschleppen Verkehrsunfall Miete Kündigung Teilungserklärung Veränderung Protokoll Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Treppenlift Abmahnung Jahresabrechnung Schimmel Makler Organisationsbeschluss Garage Sondereigentum Beschluss Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Mietminderung Kurioses Beirat Wirtschaftsplan Arzthaftung Telefonwerbung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Verwalter Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Dies gilt jedenfalls, dann, wenn diese Äußerungen für die Rechtsverfolgung notwendig und nicht völlig aus der Luft gegriffen sind.
Die Eigentümerversammlung ist darüber hinaus eine nichtöffentliche Versammlung, an welcher nur ein eng begrenzter Personenkreis Zugang hat. Dass auf einer solchen Versammlung auch Dinge angesprochen werden müssen un dürfen, die für den einen oder anderen Wohnungseigentümer verletzend sind, ändert nichts an der Tatsache der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeit.
Etwas anderes mag gelten, wenn die auf der Versammlung getätigten Äußerungen von anwesenden Wohnungseigentümern nach "draussen getragen" werden.