Detailansicht Urteil
Änderung der Rechtsprechung: Ausgeschiedener Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Erstattung der Zahlung einer angefochtenen Sonderumlage; §§ 23 Abs. 4, 28 WEG, 812 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 135/18, 14.03.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 251/21, 16.06.2023
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/19, 10.07.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bereicherungsrecht bereicherungsanspruch ungerechtfertigte
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Mietminderung Gegenabmahnung Teilungserklärung Veränderung Anfechtungsklage Tierhaltung Telefonwerbung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Schimmel Kurioses Garage Beschluss Miete Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Sondereigentum Makler Beirat Treppenlift Einstimmigkeit Verwalter Verwaltungsbeirat Arzthaftung Kündigung Wurzeln Jahresabrechnung Abschleppen Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Meist kam es erst gar nicht zur Beschlussfassung, weil die übrigen Eigentümer kein Interesse an einer Auskehr zuviel gezahlter Hausgelder aufgrund einer zwischenzeitlichen Unwirksamkeitserklärung hatten.
Nach der Rechtsprechung des LG Frankfurt hätte ein ausgeschiedener Wohnunsgeigentümer nunmehr einen Anspruch aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Verband.
Anm. d. Red.: Der BGH ( V ZR 179/19) hat diese Rechtsprechung wieder aufgehoben.