Detailansicht Urteil
Vollstreckungssachen sind keine WEG-Angelegenheit; §§ 43 WEG, 72 Abs. 2 GVG, 36 ZPO
OLG Stuttgart, AZ: 8 AR 10/13, 15.10.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: 32 Sa 63/16, 20.10.2016
-
OLG Hamburg, AZ: 6 AR 9/15, 03.06.2015
-
BayObLG München, AZ: AR 2 Z 44/91, 06.06.1991
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kläger haftet wegen Treuepflichten der Wohnungseigentümer für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Schimmel Veränderung Telefonwerbung Sondereigentum Nachbarrecht Garage Mietminderung Protokoll Wohnungseigentümer Arzthaftung Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Miete Nutzungsentschädigung Beirat Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Wurzeln Verkehrsunfall Anfechtungsklage Verwalter Kündigung Verwaltungsbeirat Kurioses Treppenlift Abmahnung Gegenabmahnung Abschleppen Beschluss Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!