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Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn er nicht mehr orginal lackiert ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 191/07, 20.05.2009
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Keywords: Gebrauchtwagen gebraucht PKW Fahrzeug KFZ Wagen Auto erneuert wesentliche Teile ausgetauscht Neulackiert Lackierung Beschaffenheit Mangel Mängel Sachmangel § 434 Vorliegen einer üblichen Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Gebrauchtfahrzeugen; Bestimmung der üblichen Beschaffenheit durch Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung; Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch Beschädigung der Originallackierung; Vorliegen des Eintritts eines Annahmeverzuges nach § 297 BGB
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