Detailansicht Urteil
Zu den Grenzen einer Wirtschaftseinheit für die Gebäudeversicherung; § 556 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 53/18, 27.09.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 73/10, 20.10.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Betriebskostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Abmahnung Mietminderung Beschluss Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Wurzeln Schimmel Telefonwerbung Gegenabmahnung Treppenlift Organisationsbeschluss Teilungserklärung Sondereigentum Verkehrsunfall Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Veränderung Beirat Jahresabrechnung Miete Nachbarrecht Garage Verwalter Kurioses Protokoll Tierhaltung Kündigung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Makler Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!