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Wohnungseigentümer können das Betreten ihrer vermieteten Wohnung durch andere Miteigentümer nicht durch Beschluss verbieten lassen
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 31/16, 17.05.2018
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BVerfG Karlsruhe, AZ: 2 BvR 693/09, 06.10.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Hausverbot Eigentumswohnung UNtersagung Unterlassen Unterlassung Anspruch
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- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
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