Detailansicht Urteil
Zur Entstehung von Hausgeldforderungen aus Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Abrechnungsspitze);§ 28 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 16/95, 30.11.1995
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/11, 09.03.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 113/11, 02.12.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 17/99, 23.09.1999
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Soll-Abrechnung REchtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Wurzeln Miete Nachbarrecht Veränderung Tierhaltung Mietminderung Treppenlift Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Protokoll Arzthaftung Nutzungsentschädigung Schimmel Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Verwalter Jahresabrechnung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Beschluss Kurioses Garage Beirat Einstimmigkeit Makler Abmahnung Abschleppen Telefonwerbung Verkehrsunfall Gegenabmahnung Kündigung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!