Detailansicht Urteil
Vertragspartei weigert sich zur Anpassung des Vertrages bei einer Störung der Geschäftsgrundlage; § 313 BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 17/11, 30.09.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertrag Störung der Geschäftsgrundlage Grundstück zu klein als Angenommen Kaufvertrag Vertragsanpassung Kaufpreis mindern reduzieren Rücktritt vom Vertrag widerrufen anfechten Schadensersatzanspruch Geld Verpflichtung der anderen Partei zur Mitwirkung an der Anpassung bei Anspruch des durch eine Störung der Geschäftsgrundlage benachteiligten Partei auf Vertragsanpassung
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Schimmel Treppenlift Nachbarrecht Veränderung Beschluss Tierhaltung Abschleppen Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Protokoll Miete Wurzeln Mietminderung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Garage Abmahnung Kurioses Arzthaftung Verwalter Makler Einstimmigkeit Teilungserklärung Beirat Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Telefonwerbung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Kündigung Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!