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Mit Zuschlag des versteigerten Objekts endet die Passivlegitimation des Zwangsverwalters für noch nicht anhängige Ansprüche
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 189/09, 09.06.2010
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Gladbeck Essen Marl Dorsten Essen Oberhuasen Mülheim ZVG Kaution Passivlegitimation Zwangsverwalter Bestellung Ende Bestellzeit Schuldner Miete Vermieter 57 152
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