Detailansicht Urteil
Verjährung des Rückforderungsanspruch des Schwiegerelterngeschenks beträgt 3 Jahre - Frist beginnt mit dem Scheidungsantrag, §§ 195, 199
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 516/14, 16.12.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: II 8 UF 236/13, 19.02.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Scheidung Antrag Ehe sich scheiden lassen Schwieger Eltern Frau Mann Geschenke zurückfordern Verjährung Anspruch Schenkung Vertrag Scheitern Beginn Störung der Geschäftsgrundlage Irrtum Fehler
Ähnliche Urteile
- Zurechenbarkeit einer ohne Kenntnis des Leasinggebers begangenen Aufklärungspflichtverletzung
- Angaben in einem Ebay-Angebot werden Vertragsbestandteil/ Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Garantie
- Erforderlichkeit der Fristsetzung zur Leistung vor Rücktritt vom Kaufvertrag
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Bei einem Oldtimer kommt es auf die H-Zulassung an, § 434 Abs. 1 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Miete Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Arzthaftung Tierhaltung Abschleppen Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Nachbarrecht Schimmel Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Protokoll Abmahnung Veränderung Wurzeln Verwalter Kurioses Sondereigentum Beirat Makler Beschluss Telefonwerbung Kündigung Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Mietminderung Einstimmigkeit Treppenlift Garage Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!