Detailansicht Urteil
Mieter haftet für Schäden, wenn Schlüssel gestohlen wird; § 280 I, 249 I BGB
KG Berlin, AZ: 8 U 151/07, 11.02.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mieter Miete Mietwohnung Wohnung Vermieter Haus Dieb Diebe Einbruch Diebstahl Schlüssel verloren gestohlen schloss Tür austauschen Austausch Schlosser Kosten Rechnung Schaden Schadenersatz Ersatz ersetzen
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Wurzeln Teilungserklärung Jahresabrechnung Protokoll Gegenabmahnung Sondereigentum Nachbarrecht Treppenlift Verwalter Nutzungsentschädigung Mietminderung Miete Schimmel Eigentümerversammlung Beschluss Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Kurioses Kündigung Makler Veränderung Beirat Anfechtungsklage Tierhaltung Verkehrsunfall Abmahnung Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Garage Abschleppen Organisationsbeschluss Arzthaftung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!