Detailansicht Urteil
Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf von Software verbietet, ist wirksam, § 307ff. BGB
LG Berlin I, AZ: 15 O 56/13, 21.01.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Online Spiel Spiele Steam stream Software kaufen Leihen weiterverkaufen weiterveräußern Urheberrecht Urheberrechtsverletzung Unterlassung Unterlassen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Digital App Store Google Apple Valve Raubkopie DVD CD Film Serie Netflix Amazon Prime
Ähnliche Urteile
- Unzulässige Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehsignale an eigene Wohneinheiten; §§ 15, 20 Abs. 1, 97 Abs. 2 UrhG
- Festsetzung des Streitwerts bei einer Mängelbeseitigungsklage
- Verfahrensabtrennung einer Widerklage und Verweisung eines Urheberrechtsstreits vom ArbG an die ordentliche Gerichtsbarkeit
- Unterlassungsanspruch bei Berichterstattung über ein Scheidungsverfahren
- Ereignisse der Zeitgeschichte - Verwendung von kontextneutralen Fotos in einer Wortberichterstattung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Wurzeln Telefonwerbung Wirtschaftsplan Veränderung Beschluss Sondereigentum Verwalter Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Kurioses Organisationsbeschluss Miete Abmahnung Abschleppen Schimmel Arzthaftung Protokoll Verkehrsunfall Treppenlift Teilungserklärung Anfechtungsklage Mietminderung Gegenabmahnung Garage Makler Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!