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Schadenersatz statt Leistung wenn die Leistung fällig ist, § 280, 281 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 328/07, 11.02.2009
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Keywords: Schadenersatz Frist zu ende beendet befristet Vertrag Fälligkeit Anspruch Leistung Auto Schenkung Übergabe übergeben Bestimmung und Befristung Mangel Mängel beschädigt kaputt Nichterfüllungsschadens Statthaftigkeit Anschlussrevision Umfang revisionsrechtlicher Nachprüfung gem. § 286 Zivilprozessordnung (ZPO) i.F.d. Würdigung von Indizien
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