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Zum Beschwerdewert einer Anfechtungsklage einer Jahresabrechnung für Kläger und Beklagte; §§ 26 Nr. 8 EGZPO; 49a GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 188/16, 09.02.2017
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 T 335/14, 15.04.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Beschwerdewert Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Jahresabrechnung Gesamtabrechnung
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