Detailansicht Urteil
Zum Beschwerdewert einer Anfechtungsklage einer Jahresabrechnung für Kläger und Beklagte; §§ 26 Nr. 8 EGZPO; 49a GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 188/16, 09.02.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 T 77/17, 28.08.2017
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 T 335/14, 15.04.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Beschwerdewert Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Jahresabrechnung Gesamtabrechnung
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Garage Wurzeln Abschleppen Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Arzthaftung Miete Eigentümerversammlung Treppenlift Beschluss Sondereigentum Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Teilungserklärung Einstimmigkeit Verwalter Abmahnung Wirtschaftsplan Schimmel Tierhaltung Makler Kündigung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Protokoll Kurioses Mietminderung Jahresabrechnung Veränderung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!