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Keine Nichtigkeit eines die Veräußerungszustimmung verweigernden WEG-Beschlusses
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/11, 20.07.2012
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AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zustimmung Veräußerung Wohnung Wohneigentum Negativbeschluss Grundbuch Verweigerung Zustimmungsverweigerung wichtiger Grund
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Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 51), wonach bei Fehlen eines wichtigen Grundes ein die Zustimmung verweigernder Beschluss nichtig ist. Somit sind zustimmungsverweigernde Beschlüsse nur noch anfechtbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Instanzgerichte dem BGH folgen werden.