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Reiseveranstalter haftet für Naturkatastrophen, § 651d BGB
LG Kleve, AZ: 6 S 305/99, 21.01.2000
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AG München, AZ: 274 C 18111/15, 06.04.2016
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AG Bonn, AZ: 101 C 423/15, 15.01.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 76/11, 17.04.2012
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AG Rostock, AZ: 47 C 241/10, 18.03.2011
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Keywords: Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit wegen eines Hurrikans im Urlaubsgebiet Reisemangel Wirbelsturm, Naturkatastrophen Naturereignisse
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