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Grundstückseigentümer haftet für herabfallendes Laub bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen des Baumes zum Nachbargrundstück; §§ 54 Abs. 2 Nds. NachbarrechtsG; 910 Abs. 2, 906 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 analog, 1004 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 102/03, 14.11.2003
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 8/17, 27.10.2017
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Keywords: Abstandsfläche Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Laub Baum Blatt Bläter herabfallen Reinigung Nachbargrundstück
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