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Eigentumswohnung beim Erwerb vertauscht - "Eigentümer" muss Zwangsvollstreckung dulden; § 771 ZPO
AG Bottrop, AZ: 20 C 50/17, 05.01.2018
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AG Oberhausen, AZ: 34 C 28/17, 02.05.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Erwerb Kauf Eigentumsübertragung Falsa demonstatio non nocet Falschbezeichnung Verwechselung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verfügungsgeschäft Verpflichtungsgeschäft Vereinbarung Grundbuch Eintragung Teilungserklärung
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