Detailansicht Urteil
Verwalter kann ohne Offenkundigkeit keine Mieterhöhung verlangen, § 164, 558a BGB
LG Potsdam, AZ: 13 S 127/12, 21.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Offenkundigkeit Stell Vertreter vertreten Verwalter Miete Mietshaus Erhöhung Willenserklärung Gestaltungsrecht Gestaltungserklärung
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
- Verwalterbestellung per einstweiliger Verfügung ab Verkündung wirksam - §§ 935, 940 ZPO; 27 WEG
- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Makler Veränderung Garage Miete Wirtschaftsplan Kündigung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Beschluss Beirat Protokoll Sondereigentum Anfechtungsklage Nachbarrecht Kurioses Schimmel Arzthaftung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Mietminderung Treppenlift Einstimmigkeit Verwalter Jahresabrechnung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Abmahnung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!