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Zwei Versionen einer Jahresabrechnung: Beschluss muss eindeutig festlegen, welche Version genehmigt wurde ; §§ 21 Abs. 4, 28 WEG
AG München, AZ: 481 C 15671/16, 24.03.2017
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 104/15, 08.04.2016
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LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: mehrere Abrechnungen verschiedene bestimmtheit Unbestimmtheit rechtsanwalt Frank DOhrmann Anfechtungsklage Beschlußanfechtung Beschlussanfechtung
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