Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung kann unter Vorbehalt der Nachprüfung einzelner Positionen Beschlossen werden; §§ 21, 28 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 16/17, 13.09.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 36 S 22442/15, 22.09.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Bedingung Vorbehalt Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Tierhaltung Verkehrsunfall Abschleppen Verwaltungsbeirat Protokoll Teilungserklärung Kurioses Telefonwerbung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Mietminderung Gemeinschaftseigentum Beschluss Treppenlift Schimmel Garage Veränderung Beirat Jahresabrechnung Abmahnung Sondereigentum Makler Nachbarrecht Verwalter Wurzeln Nutzungsentschädigung Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Kündigung Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Miete
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!