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Streitwert des Beweissicherungsverfahren entspricht dem Hauptsacheverfahren; §§ 3, 485 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: III ZB 33/04, 16.09.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert beschwerdewert Kosten Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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