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Verwalter darf Jahresabrechnung nicht bis zur gerichtlichen Klärung seiner Bestellung zurückstellen/ Gericht darf Streitwert auch zuungunsten des Beschwerdeführers einer Streitwertbeschwerde abändern; §§ 21, 27 WEG; 63 GKG
LG Dortmund, AZ: 1 T 77/17, 28.08.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streiwertfestsetzung Streitwertbeschwerde Abänderung Wohnungseigentümer Anspruch Erstellung Beschlussfassung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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