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Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung gem. § 556 BGB und zu den Anforderungen der Gründe eines Berufungsurteils, § 540 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 3/17, 19.07.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung formelle materielle Rechtmäßigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vermieter Mieter Mietvertrag
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- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
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