Detailansicht Urteil
Berufungskläger muss bei Zurückweisung der Berufung auch die Kosten der Anschlussberufung tragen; §§ 522, 524 Abs. 4 ZPO
LG Essen, AZ: 13 S 2/17, 14.06.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fahrradunfall Kostenentscheidung Kostenregelung Anschlußberufung Zivilprozessrecht § 91a 92
Ähnliche Urteile
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
- Erstattung der Detektivkosten, die bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Versicherungsbetrug angefallen sind
- Sind Detektivkosten ersatzfähig oder muss der Arbeitgeber sie selbst tragen?
- Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Detektivkosten: Ermittlungen wegen Wettbewerbsverstoß
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Telefonwerbung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Miete Beirat Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Gegenabmahnung Garage Anfechtungsklage Einstimmigkeit Veränderung Abschleppen Wurzeln Mietminderung Eigentümerversammlung Sondereigentum Abmahnung Makler Schimmel Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Kurioses Beschluss Kündigung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Nachbarrecht Wohnungseigentümer Arzthaftung Treppenlift Protokoll Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!