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Einsichtnahmerecht in die Unterlagen der Verwaltung begründet kein Recht auf Auskunft; §§ 28 WEG; 767 ZPO
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 48/14, 29.06.2016
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 13/14, 20.06.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vollstreckungsabwehrklage Unterlagen Einsicht Auskunftsbegehren Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Hausverwaltung Wohnungseigentümer
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