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Anwaltskosten bei großer Flugverspätung grds. nicht erstattungsfähig; Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, 7 Abs. 1, 14 Abs. 2 FluggastrechteVO; § 286 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 35/15, 25.02.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Reiserecht Reisevertragsrecht rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Reisemangel Flugverspätung Schadensersatz rechtsanwaltskosten erstattung Verzug
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