Detailansicht Urteil
Verweigerung der Veräußerungszustimmung nicht anfechtbar; §§ 12, 27 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 34/08, 22.12.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Siegburg, AZ: 150 C 68/07, 02.05.2008
-
OLG München, AZ: 34 Wx 103/06, 08.12.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verkauf Erwerber veräußerung Wohnungseigentum Verwalterzustimmung Negativbeschluss anfechtung
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Kündigung Makler Gemeinschaftseigentum Protokoll Beirat Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Tierhaltung Wirtschaftsplan Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Beschluss Sondereigentum Schimmel Nachbarrecht Veränderung Teilungserklärung Abschleppen Nutzungsentschädigung Treppenlift Wurzeln Verwalter Garage Eigenbedarfskündigung Miete Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Arzthaftung Mietminderung Einstimmigkeit Abmahnung Gegenabmahnung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!